Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 26.04.2016 wurde die erelaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Jersbek, Langereihe, K 56 um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 77 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn

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