Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 29.01.2016 auf der BAB 9, Bindlach, Ri. München, km 3,450 um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 ergab 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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