Auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax TraffiStar S 330, Foto ergab 129 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung

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