Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Todtglüsingen, Niedersachsenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 79 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan  festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und hatte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen

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