Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Höchster Farbenstraße, geg. Industriepark, Höchst, Tor Nord die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 102 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen.
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