Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Moers-Repelen, Rheinberger Str. i.H. H.-Nr. 277, FR Innenstadt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 220 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab 92 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Moers übersandte Formular Anhörung
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