Auf der A 20, Höhe Langsdorf, i.R. Stettin in Polen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 stationär mit Foto ergab 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen

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