Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchen, OT Wehbach, Wingendorfer Straße, FR Katzwinkel mit 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) übersandt.
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