Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Mühlhausen, Heidenburgstraße 1, Richtung Weidenbrunnen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 51 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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