Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Seelze, BAB 2, km 242,356, RF Dortmund Gemarkung nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Messsystem VIDIT VKS festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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