Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h, bei zulässigen 1000 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 390,00 €, (Voreintragungen) erhoben. Festgestellt wurden 149 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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