Rechtsanwalt Marcus Beyer

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in der

Gemarkung Heidelberg, B 37 Höhe km 0,8,

eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, bei der vom Gesetzgeber ein Fahrverbot vorgesehen ist. Da er jedoch aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit als Transportunternehmer dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, musste dieses Fahrverbot hier unbedingt verhindert werden. Die Verhandlungen mit der Bußgeldbehörde verliefen jedoch erfolglos, da diese unter keinen Umständen vom Fahrverbot absehen wollte. Deshalb wurde das Verfahren bis zum Amtsgericht Heidelberg geführt und dort beantragt, von der Festsetzung des Fahrverbotes abzusehen. Durch die detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit des Mandanten konnte das Gericht letztlich davon überzeugt werden, dass im Falle eines Fahrverbotes die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre. Im Gegensatz zu der Behörde stimmte das Gericht dem Wegfall des Fahrverbotes im Ergebnis zu.

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