Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Alles erreicht, was wir wollten! Reduzierung des Fahrverbotes aufgrund fehlender Voreintragungen! Vor dem Amtsgericht Ingolstadt konnte trotz der hartnäckigen Rechtsprechung des zuständigen Oberlandesgerichtes zum Thema Absehen vom Fahrverbot ein Erfolg erzielt werden. Unser Mandant wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h wegen vorsätzlicher Tatbegehung zu einer Geldbuße in Höhe von 880,00 EUR und 2 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dem lag eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h wegen Lärmschutzes auf der
A9 Nürnberg – München bei Ingolstadt
zu Grunde. Dass Gericht konnte davon überzeugt werden, dass – vor allem unter Berücksichtigung fehlender Voreintragungen – keine Vorsatztat gegeben ist. So konnte das Fahrverbot auf 1 Monat, unter Beibehaltung der bereits erhöhten Geldbuße, reduziert werden.