Rechtsanwalt Steve Herzog

Meinem Mandanten wurde eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h bei erlaubten 30 km/h vorgeworfen. Dem Gericht wurde die Brisanz dieses Messverfahrens verdeutlicht. Denn im Automatikmodus wird jeder Verkehrsteilnehmer erfasst, ob zu schnell oder nicht. Welcher Modus in diesem Fall verwendet wurde, ging aus dem Messprotokoll nicht hervor. Des Weiteren fehlten auch der Schulungsnachweis des Auswertebeamten, sowie das Startbild der Messung. Dazu konnte sich der Messbeamte nicht mehr äußern, da er keine Erinnerung mehr dazu hatte. Dies veranlasste den Richter auf ein Verwarngeld in Höhe 35€ zu urteilen, da eine Geschwindigkeitsübertretung vorlag, ob und in welcher Höhe sich aber nicht mehr genau nachvollziehen lasse. Mit der einhergehenden Punktefreiheit war mein Mandant sehr zufrieden.

[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu dieser Messstelle[/vcex_button]