Mit Bußgeldbescheid des Landkreises Aurich wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in

 Aurich, B 72, Leerer Landstr., km 1,4, Ri. Leer

die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten zu haben.

 

Diese Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels stationärem Verkehrsradargerät TRAFFIPAX SpeedoPhot. Bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog zwangsläufig auch die Anordnung eines einmonatigen Fahrverbotes vor. Mit Hilfe einer qualifizierten Einspruchsbegründung gelang es uns, das Gericht davon zu überzeugen, durch Erhöhung der Geldbuße von der Anordnung eines Fahrverbotes abzusehen. Sowohl die Stellung des Betroffenen als Professor, welche eine umfangreiche Vor-Ort-Betreuung notwendig macht, als auch die maßgeblichen Tatumstände (Eindruck einer außerörtlichen Straße) und eine „weiße Weste“ brachten hierbei die entscheidende Wende.

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