Der Mandant soll auf der
BAB 9, bei Zörbig – Messstelle km 87,6 – in Fahrtrichtung München
die zugelassene Geschwindigkeit von 120 km/h um 64 km/h überschritten haben. Mit Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot für zwei Monate sowie ein Bußgeld in Höhe von 440 EUR festgesetzt.
Die Beschilderung im Mittelstreifen der Autobahn war durch einen extrem hohen Strauchwuchs, der die Schilder deutlich überragte, verdeckt. In der Folge konnte der Mandant die Schilder nicht bzw. nur schwer wahrnehmen. Das Gericht wollte zunächst dieser Argumentation nicht folgen, jedoch konnte durch eigene Videos und beigezogene Videos aus anderen Videomessungen die Einlassung unseres Mandanten bestätigt werden.
Vor diesem Hintergrund konnte ein Absehen vom Fahrverbot zumindest teilweise erreicht werden. Der Mandant wurde zu einem Fahrverbot für die Dauer von lediglich einem Monat verurteilt.
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