Mit Bußgeldbescheid wurde unserem Mandanten vorgeworfenen, auf der

BAB 9, km 32.35, Baustelle Wildbrücke, in FR Leipzig,

eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h begangen zu haben. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Regelgeldbuße von 600,00 € und die Anordnung eines 3-monatigen Fahrverbotes vor. Das Gericht konnte davon überzeugt werden, dass die Verhängung eines 3-monatigen Fahrverbotes eine besondere Härte für unseren Mandanten, welcher als Handwerksunternehmer tätig ist, darstellen würde. Das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel hat daher das Fahrverbot bei Verdopplung der Geldbuße auf einen Monat reduziert. Maßgeblich für diese günstige Entscheidung des Gerichts war natürlich auch, dass keine Voreintragungen vorhanden waren.

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