Rechtsanwalt Marcus Beyer
Der Mandant wurde bei einer Verkehrskontrolle in auf der
BAB 9 Höhe Wildbrücke
mit letztlich 47 km/h zu schnell gemessen. Nach eingehender Auswertung der Messunterlagen und nach Aussage des verantwortlichen Polizeibeamten bestanden vorliegend keine Zweifel an der konkreten Geschwindigkeitsmessung. Dennoch konnte dem Mandanten hinsichtlich des drohenden Fahrverbotes geholfen werden. Durch eine Bestätigung seines Arbeitgebers, in der die berufliche Notwendigkeit der Fahrerlaubnis glaubhaft bestätigt wurde, konnte das Amtsgericht überzeugt werden. Gegen eine verhältnismäßig geringe Erhöhung des Bußgeldes sah es letztlich von der Festsetzung des Fahrverbotes ab.
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