Rechtsanwalt Marcus Beyer

Der Mandant wurde bei einer Verkehrskontrolle in Bremen auf der

A 281, in Richtung BAB 1

mit angeblich 33 km/h zu schnell gemessen. Verwendet wurde auch hier das umstrittene Messgerät PoliScan Speed. Obwohl wir gegenüber der Bußgeldstelle erhebliche Bedenken an der konkreten Messung geäußert hatten, beharrte die Behörde auf ihrer Bußgeldentscheidung und gab das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Bremen ab. Das Amtsgericht stand unseren Verteidigungsargumenten weitaus aufgeschlossener gegenüber und stellte das Verfahren schließlich aufgrund von erheblichen Zweifeln an der Messung ein. Für den Mandanten ist dieses Ergebnis natürlich optimal, kein Bußgeld, kein Fahrverbot und keine Punkte in Flensburg.

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