Unserem Mandanten wurde ein Abstandsverstoß von weniger als 3/10 des halben Tachowertes vorgeworfen. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Fahrverbot vor. Der Mandant war zum Gerichtstermin selbst erschienen und schilderte die ganze Situation. Er war von einem vorausfahrenden Fahrzeug aufgehalten worden, dass nicht die linke Spur verlassen wollte, obwohl die anderen beiden Spuren frei waren. Stattdessen haben sich die Insassen umgedreht und dem Betroffenen mehrfach den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Dadurch hatte er sich provozieren lassen und war zu dicht aufgefahren. Dies räumte er auch vor Gericht ein, sodass die Richterin, erstaunt über eine derartige Offenheit, einem Absehen vom Fahrverbot sehr wohlwollend gegenüber stand. Mit einer entsprechenden Begründung reichte sie dies an die Staatsanwaltschaft weiter, die dem zustimmte. Gegen Zahlung von 320€ wurde vom Fahrverbot abgesehen.