Rechtsanwalt Steve Herzog
Im vorliegenden Fall wurde eine Geschwindigkeitsübertretung von 29 km/h außerorts, auf einer vierspurigen Landstraße, der Mandantin vorgeworfen. Nach Überprüfung des Messfotos war festzustellen, dass das Fahrzeug der Betroffenen deutlich zu erkennen war, die Umgebung aber komplett schwarz war. Der Messbeamte musste dann auch in der Verhandlung einräumen, dass bezüglich der Abbiegespur, die rechts der Fahrspur der Mandantin verlief, keine Fotodokumentation vorlag. Gepaart mit dem Umstand, dass das Messfoto die Umgebung nicht ausreichend darstellte, wurde das Verfahren eingestellt, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein Fahrzeug auf der Abbiegespur den Messwert auslöste.
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