Zu einem für unseren Mandanten erfreulichen Ergebnis kam es in der Verhandlung am 13.09.2012 vor dem Amtsgericht Salzgitter. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen,

in Gemarkung Wartjenstedt B 6, in Rtg. Goslar, i.H. km 18,550, vor Unterführung A 39,

die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Hierbei kam die Messanlage Traffipax Traffiphot S – digital – zum Einsatz. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte der zuständige Messbeamte jedoch keine Angaben darüber machen, wer die Messstelle in der maßgeblichen Zeit inspiziert hat. Somit bestanden Zweifel daran, dass zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat im Hinblick auf die Beschilderung oder Schäden an der Messstelle/Messanlage alles in Ordnung gewesen ist. Mithin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt.

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