Rechtsanwalt Marcus Beyer
Dem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsübertretung auf der
BAB 15, km 13,21
mit 67 km/h vorgeworfen. Die Geschwindigkeitsmessung war ohne Zweifel. Dennoch konnte dem Mandanten hinsichtlich des drohenden 2-monatigen Fahrverbotes geholfen werden. Durch eine Bestätigung seines Arbeitgebers, in der die berufliche Notwendigkeit der Fahrerlaubnis glaubhaft bestätigt wurde, konnte das Amtsgericht Senftenberg überzeugt werden. Gegen eine verhältnismäßig geringe Erhöhung des Bußgeldes reduzierte es das Fahrverbot auf 1 Monat
[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu dieser Messstelle[/vcex_button]