Der Mandant soll auf der
BAB 9 – Schleifreisen Fahrtrichtung Berlin – Messstelle km 187.0,
Messsystem TraffiStar S 330, die zugelassene Geschwindigkeit um 30 km/h überschritten haben. Im Bußgeldbescheid der Thüringer Polizei – Zentrale Bußgeldstelle wurde eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat festgesetzt. Das Fahrverbot resultierte aus einer beharrlichen Pflichtverletzung, da der Mandant kurz zuvor bereits rechtskräftig wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes in Höhe von 29 km/h verurteilt wurde.
Im Hauptverhandlungstermin vor dem AG Stadtroda konnte vor dem Hintergrund, dass der Mandant als Arzt in einem Krankenhaus tätig ist und dort auch sehr oft Bereitschaftsdienste leisten muss und insoweit zwingend auf den Führerschein angewiesen ist, ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden.
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