Unser Mandant war mit einer vorwerfbaren Überschreitung der Geschwindigkeit von 21 km/h am
Hermsdorfer Kreuz
von der festinstallierten Messanlage TraffiStar S 330 gemessen worden. In diesem Verfahren zeigte sich wieder, dass es nicht nur auf die technischen Elemente eines Falles ankommt. Der Betroffene hatte keine Punkte in Flensburg. Um 1 km/h hatte er die Punktegrenze überschritten. Die vorsitzende Richterin wurde darauf und auf die Bedenken gegen das Messsystem aufmerksam gemacht, sodass diese ein Einsehen hatte und auf 35€ Verwarngeld urteilte. Somit blieb der Mandant punktefrei.
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