Rechtsanwalt Steve Herzog – Anwalt für Bußgeldverfahren

Meiner Mandantin wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, verbunden mit einem Monat Fahrverbot, da die Rotlichtzeit bereits über 1sec. dauerte. Das Bußgeldverfahren wurde aber erst gegen ihre Mutter geführt. Mein Kollege zeigte sich als Verteidiger an, daraufhin stellte die Behörde sofort das Verfahren gegen die Mutter ein, eröffnete das Verfahren aber gegen meine Mandantin, die Tochter. Schon aus der Akteneinsicht ergab sich, dass die Messfotos überhaupt keine ausreichende Qualität besaßen, um eine Identifizierung vornehmen zu können. Alle Abzüge waren grob verpixelt, ohne genaue Anhaltspunkte über Geschlecht, Alter bzw. Identifikationsmerkmale zuzulassen. Als das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Wetzlar abgegeben wurde, kam dessen Standardschreiben, man möge doch den Einspruch zurücknehmen, da nach Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche Fehler vorliegen würden. Daraufhin wurde die Richterin in einem kurzen Schriftsatz auf die schlechte Qualität der Bilder hingewiesen und das Verhalten der Behörde. Im Falle einer Hauptverhandlung wurde die Beiziehung der Originalbilder beantragt, sofern nicht bereits vorher auf Antrag die Einstellung des Verfahrens erfolge. Es hat zwar etwas länger gedauert, aber letztendlich kam die Einstellung nach § 47 II OWiG ohne Hauptverhandlung, denn eine Identifizierung war und ist nicht möglich, dem schloss sich auch das Gericht an.