Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, Höhe km 0.65, in FR Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29  km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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