Mit Anhörungsbogen der Landesdirektion Sachsen wurde unserer Mandantin vorgeworfen auf der

BAB 4, km 55,85 Aachen– Dresden

die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels Einseitensensor Eso 3.0. Dieses Messsystem ist in den letzten Monaten wegen häufig unsicherer Messwertzuordnung wieder stark in die Kritik geraten. Nachdem seitens der Verteidigung Einsicht in die in der Akte befindlichen Beweismittel beantragt wurde, stellte die Bußgeldbehörde das Verfahren gegen unsere Mandantin ein. Der Tatnachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung konnte mithin nicht geführt werden.

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