Mit Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Kassel wurde dem Mandanten eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 44 km/h außerörtlich vorgeworfen. Gemessen wurde mit dem Messsystem VITRONIC PoliScanSpeed F1. Die Geldbuße betrug 160,00 EUR sowie einen Monat Fahrverbot. Es wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte wurde deutlich, dass eine Fahreridentifizierung nicht möglich war. Es konnte in der Folge erfolgreich die Fahrereigenschaft bestritten werden. Das Verfahren wurde sodann eingestellt. Das Fahrverbot wurde vermieden. Auch eine Zahlung der Geldbuße war hinfällig. Folglich gab es auch keine Punkteeintragung im Verkehrszentralregister!
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