Rechtsanwältin Tanja Teichmann – Anwältin für Verkehrsrecht
Es lohnt sich immer den Anhörungsbogen ganz genau zu untersuchen. Denn meiner Mandantin wurde eine Geschwindigkeitsübertretung auf der
A4 bei Dresden
vorgeworfen, obwohl das abgebildete Fahrzeug auf dem Anhörungsbogen gar nicht dem der Mandantin entsprach. Es war zwar ihr Kennzeichen richtig angegeben, aber das Übersichtsfoto zeigte das falsche Fahrzeug, währenddessen das Fahrerfoto wieder aus einem anderen Fahrzeug stammte. Es empfiehlt sich also immer schon im Anhörungsverfahren einen Rechtsanwalt einzuschalten. Hätte dies meine Mandantin nicht gemacht, wäre ein Bußgeldbescheid zugestellt worden, trotz dieser Fehler, da erfahrungsgemäß die Behörden nicht sensibel genug auf die Einwände der Betroffenen reagieren, die nicht anwaltlich vertreten sind.
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