Dem Verfahren lag ein Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von 24 km/h außerörtlich zu Grunde. Das Messsystem war PoliScan Speed F1. Der Mandant soll in der

 Gemarkung Dillenburg, A 45, Hanau – Dortmund, km 136,800 

die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Die Beweisbilder waren jedoch nicht geeignet, den Tatnachweis zu führen. Der Auswerterahmen war völlig untypisch positioniert, obwohl kein anderes Fahrzeug im Bildausschnitt zu sehen war.

Dem Mandanten blieb insoweit die Zahlung einer hohen Geldbuße sowie die Eintragung von 1 Punkt im Verkehrszentralregister erspart.

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