Rechtsanwalt Steve Herzog

Auf der

A5

gab es auf der linken Fahrspur einen Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen. Zur Absicherung wurde über die Verkehrsbeeinflussungsanlage für die linke Fahrspur das Symbol „rot gekreuzte Schrägbalken“ eingeblendet. Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass Fahrzeuge bis an die Unfallstelle heranfuhren. Sie schrieben dabei fleißig die Kennzeichen auf, aber ohne den Fahrer ermitteln zu können. So bekam auch mein Mandant einen Bußgeldbescheid, wie bei einem Überfahren einer roten Ampel, 90€ drei Punkte. Nach meiner Verteidigungsanzeige stellte das Regierungspräsidium das Verfahren ein, da nicht nachweisbar ist, ob mein Mandant der Fahrer war.

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