Wenn Sie gerade von einem Fahrverbot bedroht sind, müssen Sie diese Situation nicht hinnehmen. Es gibt eine Möglichkeit, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, ist er in der Lage, die bei Ihnen gegebene Situation zu prüfen und Schritte einzuleiten, die im besten Fall zu einem Absehen vom Fahrverbot führen.

Die Vorschrift, die Ihnen helfen könnte, ist § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung. Dort wird ein Absehen vom Fahrverboterlaubt, wenn ein Ausnahmefall gegeben ist. Wie dieser Ausnahmefall auszusehen hat, ist nicht näher definiert. Es liegt an Ihrem Rechtsanwalt, sein Fachwissen und seine berufliche Erfahrung einzusetzen, um das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls bei Ihnen zu begründen. Die Gründe, die zu einem Absehen vom Fahrverbot führen, können ganz unterschiedlich sein. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Rechtsanwalt auf Ihren Einzelfall bezogen argumentieren kann. Ein Standardfall, der häufig zu einem Absehen vom Fahrverbot führt, ist die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz durch das Fahrverbot. In ähnlicher Härte sollte Sie der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis treffen, damit das Absehen vom Fahrverbotwahrscheinlich wird. Ob das der Fall ist, kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der über breite Erfahrung mit dem Thema “Absehen vom Fahrverbot” verfügt.

Wenn es Ihnen und Ihrem Anwalt gelungen ist, das Ziel “Absehen vom Fahrverbot” zu erreichen, müssen Sie allerdings fast immer ein erhöhtes Bußgeld bezahlen. Meist wird das ohnehin anstehende Bußgeld verdoppelt. Außerdem hängt es auch von der Art Ihres Verstoßes ab, ob bei Ihnen ein Absehen vom Fahrverbot wahrscheinlich ist. Schlechte Aussichten haben Sie zum Beispiel dann, wenn Sie Alkohol oder Drogen konsumiert und anschließend gefahren sind. Auch Punkte in Flensburg verschlechtern Ihre Aussichten, machen das Absehen vom Fahrverbot dennoch aber nicht völlig unmöglich.

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