In Bad Mergentheim, auf der Buchener Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 07.05.2016 um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät / Foto ergab 66 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Erhöhtes Bußgeld von 110,00 € wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim erließ Bußgeldbescheid.

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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