Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Schwerte, auf der BAB 1, in Höhe km 332,400, FR Bremen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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