Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 1, bei km 317,268, RF Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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