Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Martfeld, auf der L 202 um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen eröffnet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Videobandaufzeichnung, Police Pilot Provida 2000, Foto, Bußgeld: 126,50 € erhöht wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister.
Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
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