Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76307, Gem. Karlsbad, auf der L 622, i.H. Einm. K 3585, FR Ittersbach mit 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Leivtec XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandt.
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