Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 20, Grevesmühlen-Schönberg, Höhe km 38,5, Abfahrt Schönberg, in Richtung Lübeck mit 33 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 163 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

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