Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. AS Grevesmühlen und der AS Schönberg mit 24 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 154 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Formular Schriftliche Zeugenaussage wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.
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