Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund mit 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h mit Bußgeldbescheid geahndet. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Foto 139 km/h. 1 Monat Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis

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