Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 122 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch PoliScan Speed und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Formular Anhörung
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