In Hansestadt Rostock, Weidendamm, Ecke Krummendorfer Straße, FR 1 Toitenwinkler Allee, FR 2 Hafenallee wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Messgerät ES3.0, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rostock Übersandte Formular Anhörung des Betroffenen

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