Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Bayreuth, auf der Scheffelstraße, Richtung Dr.-Würzburger-Straße um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € erhoben. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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