Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, AB 420, Ri. München, km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,74 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Anstand-stationär festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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