Bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Memmingen, auf der Bundesautobahn A 96, in Richtung Lindau, Abschnitt 400, bei km 1,420 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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