Bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h wurde der erforderliche Abstand von 77,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Reichertshofen, auf der BAB A 9, Nürnberg, im Abschnitt 980, bei km 6,109 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat,§ 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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