Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Frickenhausen, auf der A 7, Ri. Füssen-Reutte, im Abschnitt 300, bei km 8.318 bei einer Geschwindigkeit von 149 km/h statt des nötigen Abstandes von 74,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 32,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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