Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Altdorf, auf der A 92, Richtung Deggendorf, im Abschnitt 360, km 2,050. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 132 km/h. Verwarnung mit Verwarnungsgeldangebot von 20,00 € wurde übersandt.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing

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