Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 121 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h . Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage- mobil -PoliScan FM1
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

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